SÄCHSISCHE SCHWEIZ mit DRESDEN
SÄCHSISCHE SCHWEIZ mit DRESDEN
REISEN FÜR MENSCHEN MIT UND OHNE UNTERSTÜTZUNGSBEDARF
Allgemeine Reisebedingungen von JORIS Reisen
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Vermerk: Wenn im Folgenden von "Reisen" die Rede ist, sind sowohl Reisen als solche, sowie sämtliche Freizeitaktivitäten und Dienstleistungsangebote, welche auf der Homepage www.jorisreisen.de aufgelistet sind, gemeint.
Reise – und Zahlungsbedingungen
1. Mit der Unterzeichnung des Reisevertrags ist die Reise verbindlich gebucht. Sofern die Unterzeichnung des Reisevertrags nicht innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt liegt, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Restbetrag (i.d.R. 80% des Reisepreises) fällig. Wird eine Reise innerhalb der 30 Tage vor Reiseantritt gebucht bzw. der Reisevertrag unterzeichnet, ist der volle Reisebetrag (100%) zu bezahlen.
1a. Die Bezahlung des Reisebetrags erfolgt per Ãœberweisung. Der Reiseveranstalter ist
nur dann verpflichtet seine Reiseleistung zu erfüllen, wenn der vollständige
Reisepreis vor Antritt der Reise bezahlt wurde. Mit der Unterzeichnung des
Reisevertrags treten die nachfolgend aufgeführten Reiserücktrittsbedingungen in
Kraft:
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2. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von einer Reise zurücktreten. Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt, kann der Reiseveranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalisierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% vom Reisepreis
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
- ab 3 Tage vor Reisebeginn 90% vom Reisepreis
2a. Die Rücktrittskosten verstehen sich pro angemeldete Person auf den vollen Reisepreis.
Sofern vorhanden: Eine Entschädigung bezüglich der Flugbuchung kann nur über eine Reiserücktrittversicherung geltend gemacht werden.
3. Ansprüche auf Entschädigung können nicht geltend gemacht werden. Der Reiseteilnehmer kann gegenüber dem Reiseveranstalter keine Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, falls sich die An-oder/und Abreise verzögert, z.B. aufgrund von Wetterunbilden, Autopannen oder Flugverspätungen.
4. Der Reiseveranstalter übernimmt nur Unterkunftskosten laut Reisevertrag im vertraglich festgelegten Zeitraum. Alle weiteren kosten, welche z.B. durch Unfälle oder höhere Gewalt entstehen können, sind vom Reiseteilnehmer selbst zu tragen. Gegebenenfalls ist eine entsprechende Versicherung oder Reiseschutz zu empfehlen.
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5. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich.